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0931/3045-730 info@arbeitsschutz-personal.de

Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sie haben bereits einen Arbeitsschutzcheck durch uns machen lassen und haben sich nun entschieden, sich umfassend beraten zu lassen? Sehr gute Entscheidung!

Wir besprechen gemeinsam die Leistungen die laut DGUV Vorschrift 2 als Mindestmaß gelten und gleichen diese dann mit Ihren Erwartungen ab. Fragen wie….

  • Sollen wir Sie im Umsetzungsprozess der beschlossenen Maßnahmen begleiten?
  • Sollen wir Sie auch in den kommenden Jahren über eine sogenannte betriebsspezifische Beratung betreuen?

Werden wir noch vor Angebotserstellung mit Ihnen besprechen und Ihnen so eine maßgeschneiderte Lösung anbieten.

Sie werden überrascht sein, wie günstig Rechtssicherheit sein kann!

Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen weitere Informationen? Dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und beraten Sie gerne. Kompetent, freundlich und hilfsbereit.